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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1402/17

Datum:
13.06.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1402/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0613.16B1402.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 4685/17
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2017 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 15930/17 gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt sowie - soweit sie sich gegen die Zwangsgeldandrohung richtet - angeordnet. Zudem wird festgestellt, dass die Klage gegen die Anordnung der Abgabe des Führerscheins aufschiebende Wirkung hat.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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