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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 703/18

Datum:
10.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 703/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0710.14B703.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 1794/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig zu einem weiteren Versuch der mündlich-praktischen Prüfung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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