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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 305/18

Datum:
18.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 305/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0718.13B305.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 4003/17
 
Tenor:

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Februar 2018 werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung für jedes der verbundenen Verfahren auf 5.000 Euro und für die Zeit ab der Verbindung auf insgesamt 80.000 Euro festgesetzt.

 
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