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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 319/17

Datum:
23.01.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 319/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0123.12E319.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 22 K 7332/16
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt W.         aus S.            beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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