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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 234/18

Datum:
13.11.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 234/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1113.12E234.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 12349/17
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P.        aus S.              bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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