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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 210/18

Datum:
26.09.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 210/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0926.12E210.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 K 5138/16
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K.      -N.      T.       bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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