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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 979/18

Datum:
26.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 979/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0726.12B979.18.00
 
Tenor:

1. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B.     X.     aus N.       beigeordnet.

2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Urteil des Senats vom 8. Mai 2018 - 12 A 1434/16 -, längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines sich gegebenenfalls anschließenden Revisionsverfahrens Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach dem Konzept "Westfälische Pflegefamilien" unter Betreuung der Maßnahme durch den W.       T.                     F.             e. V. (W.   ) zu bewilligen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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