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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 586/18

Datum:
09.11.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 586/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1109.12B586.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 400/18
 
Tenor:

1.

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angegriffene Beschluss ist wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zu Hälfte.

2.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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