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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 197/18

Datum:
17.05.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 197/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0517.12B197.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 5084/17
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Die Antragsgegnerin wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen entsprechend qualifizierten Integrationshelfer für den Besuch der K.      -L.       -Schule in L1.    -M.        im Umfang von 22,5 h wöchentlich zu bewilligen und die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.

 
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