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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 690/18

Datum:
27.07.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 690/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0727.10B690.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 508/18
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage (Verwaltungsgericht Düsseldorf 25 K 590/18) der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 13. Dezember 2017 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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