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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 602/18

Datum:
11.06.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 602/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0611.10B602.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 213/18
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. Januar 2018 erhobenen Klage 2 K 652/18 wird hinsichtlich Nr. 1 des Verfügungstenors wiederhergestellt und hinsichtlich Nr. 3 des Verfügungstenors angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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