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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 328/18

Datum:
22.03.2018
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 328/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0322.10B328.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 151/18
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.

 
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