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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 512/16

Datum:
11.01.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 512/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0111.8B512.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 L 3085/15
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom   7. April 2016 wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 7490/15 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 9. Dezember 2015 wird hinsichtlich der Nummern 1 und 2 b) wiederhergestellt und bezüglich der Nummer 4 angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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