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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 52/15.NE

Datum:
11.10.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 D 52/15.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1011.7D52.15NE.00
 
Tenor:

Der Bebauungsplan Nr.   , Erweiterung Getreidelager R    - der Stadt F.         ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragstellerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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