Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 985/17

Datum:
14.12.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 985/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1214.7B985.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 1131/17
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen, soweit Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die mit der Baugenehmigung vom 4.9.2015 zugelassene Durchführung von Konzertveranstaltungen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr ist.

Im Übrigen wird der angefochtene Beschluss geändert und der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage - 10 K 1324/16 - gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 4.9.2015 abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 4/5 und die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu jeweils 1/10. Die vom Antragsteller nicht zu erstattenden außergerichtlichen Kosten tragen Antragsgegnerin und Beigeladene jeweils selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank