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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 394/17

Datum:
03.08.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 394/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0803.7B394.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 375/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die Antragsteller zu 1. und 2. sowie die Antragsteller zu 3. und 4. haften für den auf sie entfallenden Kostenanteil jeweils als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 € festgesetzt.

 
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