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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 132/17

Datum:
16.06.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 132/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0616.7B132.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 60/17
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird - unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung - für das Verfahren in beiden Instanzen auf jeweils 30.000 € festgesetzt.

 
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