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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1225/17

Datum:
22.12.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1225/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1222.7B1225.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 2104/17
 
Tenor:

Auf die Beschwerden wird der angefochtene Beschluss geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 17.3.2017 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Verfahren beider Rechtszüge auf 3.750 € festgesetzt.

 
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