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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 106/17

Datum:
30.01.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 106/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0130.7B106.17.00
 
Tenor:

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Verfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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