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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 977/17

Datum:
27.09.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 977/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0927.6B977.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 981/17
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 1. Juni 2017 – 1 K 3008/17 – gegen die Entlassungsverfügung des Antragsgegners vom 23. März 2017 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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