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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 873/17

Datum:
11.10.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 873/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1011.6B873.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 2081/17
Schlagworte:
Konkurrentenstreit
Normen:
LBG NRW §132 Satz 1; SGB IX §81 Abs. 1 Satz 4
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Verwaltungsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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