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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 639/17

Datum:
15.09.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 639/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0915.6B639.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 870/17
 
Tenor:

Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 erfolgte Beiladung des Beigeladenen zu 1. wird aufgehoben.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2017 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der ausgeschriebenen Stellen als Dienstgruppenleiter beim Polizeipräsidium Wuppertal, Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, Führungs- und Lagedienst, Leitstelle, mit dem Beigeladenen zu 2. zu besetzen, bis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsgegner. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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