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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 480/17

Datum:
25.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 480/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0425.6B480.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1490/17
Schlagworte:
Auswahlverfahren Auswahlerwägungen Dokumentation Akteneinsicht effektiver Rechtsschutz
Leitsätze:

Wird in einem Auswahlverfahren für die Zulassung von Polizeivollzugsbeamten zu einem anderen Laufbahnabschnitt ein computergestütztes Testverfahren durchgeführt, sind die Aufgaben und Antworten sowie ihre Bewertung aus Gründen effektiver Rechtsschutzgewährung zu dokumentieren und den Bewerbern zugänglich zu machen. Dies gilt auch dann, wenn das Testverfahren von einem privaten Dritten entwickelt und durchgeführt worden ist.

 
Tenor:

Die Beiladung der E.         H.            für Q.              e.V. wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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