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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 455/17

Datum:
01.06.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 455/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0601.6B455.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 449/17
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats gegen einen ablehnenden Beschluss über seinen Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über sein Begehren auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Zum Erfordernis einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage für die Feststellung der Bewährung eines Probebeamten.

Zur Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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