Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 446/17

Datum:
27.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 446/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0427.6B446.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 757/17
Leitsätze:

1. Erfolglose Beschwerde eines Leitenden Polizeidirektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zum Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand erreichen will.

2. § 17 Abs. 4 Satz 1 FHGöD trifft keine Aussage zur Frage des dienstlichen Interesses im Sinne des § 32 Abs. 1 LBG NRW.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 40.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank