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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 359/17

Datum:
12.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 359/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0412.6B359.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 4258/16
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der Dienstherr verpflichtet wird, seinen Ruhestandseintritt hinauszuschieben.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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