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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 266/17

Datum:
10.05.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 266/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0510.6B266.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 239/17
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberrats, der sich mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufforderung wendet, sich einer polizeiärztlichen Untersuchung seiner Polizeidienstfähigkeit und allgemeinen Dienstfähigkeit zu unterziehen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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