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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 206/17

Datum:
19.06.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 206/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0619.6B206.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 2667/16
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Lehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Lassen die einem Anlassbeurteilungssystem zu Grunde liegenden Beurteilungsrichtlinien erkennen, dass den Beurteilungen eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren bei-gemessen wird, sind die Beurteilungen von Konkurrenten um eine Beförderungsstelle regelmäßig jedenfalls dann im Verhältnis zueinander noch hinreichend aktuell, wenn die Enddaten der Beurteilungszeiträume um weniger als ein Jahr auseinanderfallen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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