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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1450/16

Datum:
12.06.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1450/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0612.6B1450.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2299/16
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Steueranwärters gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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