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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1449/16

Datum:
24.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1449/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0424.6B1449.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1985/16
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners in einem Stellenbesetzungsverfahren.

Eine dienstliche Beurteilung muss die dienstliche Tätigkeit des zu beurteilenden Beamten im maßgebenden Beurteilungszeitraum grundsätzlich vollständig erfassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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