Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1038/17

Datum:
27.09.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1038/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0927.6B1038.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1170/17
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, ihm bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung (Wiederholungsklausur im Modul „HS 1.1“) die Fortsetzung des Bachelorstudiums an der FHöV NRW und das Ablegen weiterer Modulprüfungen zu ermöglichen.

Liegt ein „endgültiges Nichtbestehen der Prüfung“ im Sinne von § 12 Abs. 2 VAPPol II Bachelor vor, endet das Widerrufsbeamtenverhältnis kraft Gesetzes mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, hier also des Ergebnisses der Modulprüfung. Diese Rechtsfolge tritt unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung und unabhängig von deren Bestandskraft ein.

(Im Wesentlichen gleichlautend mit Beschluss vom 27. September 2017 – 6 B 1037/17 –.)

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank