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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 994/15

Datum:
28.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 994/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0428.6A994.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 775/14
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeikommissars, der mit seiner Klage Schadensersatz für die verspätete Ernennung zum Polizeikommissar auf Probe begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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