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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 8/17

Datum:
13.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 8/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0413.6A8.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 6987/16
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeikommissars, dessen Klage sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlicher Eignung richtet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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