Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 469/16

Datum:
10.05.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 469/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0510.6A469.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 4336/15
Leitsätze:

1. Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin a.D.

2. § 31 Abs. 2 Satz 3 LBG NRW, wonach Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen mit dem Ende des Schulhalbjahres nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand treten, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank