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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 367/16

Datum:
11.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 367/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0711.6A367.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3077/14
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 50.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

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