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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2547/15

Datum:
12.06.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2547/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0612.6A2547.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1282/14
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Justizvollzugshauptsekretärs, der die Neuerteilung einer dienstlichen Beurteilung begehrt.

Zum Erfordernis der Erstellung des Beurteilungsentwurfs durch den Beurteiler nach den Beurteilungsrichtlinien für Beamte im Bereich des Justizministeriums.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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