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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1962/16

Datum:
14.06.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1962/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0614.6A1962.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 3401/13
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die Verpflichtung des beklagten Landes abgelehnt worden ist, Schadensersatz zu leisten wegen gekürzter Versorgungsbezüge aufgrund unrichtiger bzw. unvollständiger Berechnung des Wertausgleichs im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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