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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1810/16

Datum:
21.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1810/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0721.6A1810.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7012/15
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis Laufbahnbefähigung Lehramtsbefähigung
Normen:
LBG NRW § 3 Abs. 1; LABG NRW § 20 Abs. 9;; LVO NRW § 4 Abs. 1; LVO NRW § 31
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines an einer Hauptschule tätigen Lehrers mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe II, der seine Übernahme in das Beamtenverhältnis begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 

G r ü n d e :

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