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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1646/15

Datum:
04.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1646/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0704.6A1646.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 1685/14
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Oberbrandmeisters auf Gewährung finanziellen Ausgleichs für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit.

Zur Anrechnung von über sechs Wochen hinausgehenden Abwesenheitszeiten wegen eines Dienstunfalls auf den Ausgleichsanspruch.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.836,70 Euro festgesetzt.

 
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