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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 2428/15

Datum:
12.12.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 A 2428/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1212.5A2428.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4354/15
 
Tenor:

Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. September 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird geändert.

Es wird festgestellt, dass die Verfügung des Beklagten vom 14. Juni 2015 rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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