Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 891/17

Datum:
20.12.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 891/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1220.4E891.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 I 52/17
Schlagworte:
Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung Vergütungsfestsetzung Erinnerung außergebührenrechtliche Einwände nicht gebührenrechtliche Einwände
Normen:
RVG §11 Abs. 5 Satz 1; VwGO § 146; VwGO §151; VwGO §165
Leitsätze:

Eine pauschale Berufung auf eine Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages genügt nicht den Mindestanforderungen an die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen oder Einreden nach § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26.9.2017 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank