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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 663/17

Datum:
17.08.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 663/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0817.4E663.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 L 2587/17
 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin und Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen den Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.6.2017 in der Fassung des Beschlusses vom 3.8.2017 wird abgelehnt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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