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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 656/17

Datum:
17.10.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 656/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1017.4E656.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 7 K 7425/16
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 27.6.2017 wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 27.6.2017 wird verworfen.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.8.2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungs- und des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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