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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 384/17

Datum:
08.05.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 384/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0508.4E384.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 14 K 1104/15
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.4.2017 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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