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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 285/17

Datum:
10.05.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 285/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0510.4E285.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 8242/16
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren erster Instanz durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.2.2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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