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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 222/17

Datum:
10.03.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 222/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0310.4E222.17.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Aachen, 5 L 1063/16
 
Tenor:

Die Beschwerden des Klägers und Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren und das Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Aachen vom 13.1.2017 werden zurückgewiesen.

Der Kläger und Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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