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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 520/17

Datum:
05.05.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 520/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0505.4B520.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1823/17
Schlagworte:
Verkaufsoffener Sonntag Einstweilige Anordnung Rechtsverordnung Feststellungsklage Sonn- und Feiertagsschutz Regel-Ausnahme-Verhältnis Besucherzahlen internationale Leitmesse Messesonntag
Normen:
GG 140 Art.9; WRV Art.139;VwGO §123; LÖG NRW § 4; LÖG NRW § 6; LadSchlG § 14
Leitsätze:

1. Eine mehrtägige internationale Leitmesse kann Anlass für die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt einer Großstadt sein.

2. Die prägende Wirkung einer mehrtägigen internationalen Leitmesse für den öffent-lichen Charakter des Tages lässt sich nicht allein aufgrund einer schematischen Ge-genüberstellung der an dem jeweiligen Sonntag zu erwartenden Zahl der Messebe-sucher einerseits und der allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen zu erwarten-den Zahl der Ladenbesucher andererseits beurteilen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2.5.2017 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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