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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1512/16

Datum:
09.01.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 1512/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0109.4B1512.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 2 L 2220/16
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 20.12.2016 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16,12 Euro festgesetzt.

 
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