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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 139/17

Datum:
24.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 139/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0424.4B139.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 2924/16
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30.12.2016 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

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