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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 728/15

Datum:
06.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 728/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0706.4A728.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 9095/13
Schlagworte:
Spielhalle Übergangsfrist Verbundverbot Abstandsgebot Vertrauen Fristbeginn
Normen:
GewO §33i; GlüStV §29 Abs. 4 Satz 3;; GlüStV §24
Leitsätze:

Auch für die nordrhein-westfälische Rechtslage ist verfassungsrechtlich geklärt, dass das Verbundverbot mehrerer Spielhallen, die Abstandsgebote des Glücksspielstaatsvertrags und die Überleitungsvorschriften verfassungsgemäß sind.

 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 20.2.2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 45.000,00 Euro festgesetzt.

 
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